Durch Instandhaltung den Wert einer Immobilie bewahren
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Bei der Instandhaltung einer Immobilie geht es nicht nur um den Erhalt des Wohnwerts, sondern auch um den Erhalt des Verkehrswerts. Deshalb empfehlen Experten, Reparaturen nicht aufzuschieben. Denn Eigentümer riskieren dadurch nur, später höhere Kosten bei der Beseitigung der Schäden tragen zu müssen. Dringt beispielsweise bei einem undichten Dach Feuchtigkeit in die Dämmung, kann das zu Schimmel und mangelnder Isolierung führen. Es versteht sich von selbst, dass dann die Kosten zur Beseitigung der Schäden höher liegen, als wenn nur das Dach ausgebessert hätte werden müssen.
Regelmäßige Inspektionen
Immobilienprofis raten dazu, alle zwei bis drei Jahre Inspektionen an der Immobilie durchzuführen. Alle fünf bis zehn Jahre sollten diese auch von einem Fachmann durchgeführt werden. Denn gelegentlich gibt es auch Schäden, die für den Laien so gut wie nicht zu erkennen sind. Besonders technische Anlagen sollten auch in kürzen Abständen von einem Profi gecheckt werden.
Rücklagen bilden
Eigentümer sollten laut Experten auch Rücklagen für die Instandhaltung bilden. Denn irgendwann fallen die Kosten für die Instandhaltung sowieso an. Immobilienprofis empfehlen deshalb je nach Baujahr zwischen 7 und 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückzulegen. In der Regel gilt: Je älter die Immobilie, desto höher die Instandhaltungskosten.
Steuerlich absetzbar
Immobilienbesitzer können einen Teil der Instandhaltungskosten für das Eigenheim – die sogenannten Erhaltungsaufwendungskosten – über die Steuer zurückbekommen. Alle Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen, sind in Deutschland steuerlich absetzbar. Beispielsweise können die Kosten für Dacherneuerungen, Wärmeschutzmaßnahmen, Fassadensanierung, Installation energieeffizienter Anlagen, Heizungserneuerungen oder Badsanierungen. 20 Prozent der Instandhaltungskosten werden mit einer Höhe bis 6.000 Euro berücksichtigt. Damit sind Steuerersparnisse von bis zu 1.200 Euro jährlich möglich. Allerdings werden nur Arbeits- sowie Fahrtkosten miteinbezogen. Materialkosten werden hierbei nicht berücksichtigt.
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https://ivd.net/2021/04/so-viel-kosten-unterhalt-und-instandhaltung-fuer-ein-haus/
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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