Geerbte Immobilie verkaufen – ruhig und Schritt für Schritt

Eine Erbschaft bringt viele Fragen mit sich, oft in einer Zeit, in der Sie sich um ganz anderes kümmern müssen. Wir nehmen Ihnen den Verkauf der Immobilie ab, soweit Sie es wünschen, und erklären Ihnen jeden Schritt in einfachen Worten.

Das sollten Sie zuerst klären

Wer ist Eigentümer? Mit dem Erbfall gehen Haus oder Wohnung auf die Erben über. Für den Verkauf brauchen Sie in der Regel einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament) und die Eintragung im Grundbuch. Das Nachlassgericht und der Notar helfen dabei.

Mehrere Erben? Eine Erbengemeinschaft kann die Immobilie nur gemeinsam verkaufen. Alle Beteiligten müssen zustimmen. Wir moderieren das Gespräch und halten die Entscheidungsgrundlagen sachlich fest.

Steuern: Ob und wie Erbschaft- oder Einkommensteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Älteres Haus mit verwildertem Garten, das geerbt wurde

So gehen wir vor

  1. Erstgespräch – kostenlos, auf Wunsch am Objekt oder per Telefon.
  2. Wertermittlung auf Basis der Lage und der aktuellen Marktdaten.
  3. Entscheidung der Erben: verkaufen, vermieten oder behalten. Wir zeigen die Folgen sachlich auf.
  4. Vermarktung mit Exposé, Fotos und geprüften Interessenten.
  5. Notartermin und Übergabe.

Häufige Fragen

Muss die Immobilie vorher leer sein?

Nein, nicht zwingend. Wir sagen Ihnen, was sich lohnt, und helfen bei der Organisation.

Wir wohnen weit weg. Geht das trotzdem?

Ja. Vieles lässt sich telefonisch, per E-Mail und mit Vollmacht erledigen.

Was, wenn wir uns nicht einig sind?

Wir stellen Wert und Marktlage neutral dar. Rechtliche Streitfragen klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

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