Immobilie in der Scheidung? – so gelingt die Aufteilung

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Bei einer Scheidung stehen die emotionalen Umbrüche nicht allein im Vordergrund; gerade auch die finanziellen Herausforderungen bringen die beiden Ex-Partner oft an ihre Grenzen besonders dann, wenn es um eine gemeinsam erworbene Immobilie geht. Kann es faire Wege der Vermögensaufteilung geben?

Ehe aus, Hausverkauf?

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In Berlin und Brandenburg kann es bei Scheidungen zu Konflikten über eine gemeinsame Immobilie kommen. Wenn ein Hypothekendarlehen noch besteht, haben die getrennten Partner die Möglichkeit, dieses zusammen weiterzuführen oder vorzeitig abzulösen. „Sollte keine Einigung erzielt werden, besteht die Gefahr einer Teilungsversteigerung, die oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist“, erklärt Mike Graubaum, Geschäftsführer der B-I-B Immobilien + Lösungen. Zudem sollten steuerliche Aspekte wie die Spekulations- und Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf berücksichtigt werden.

Vermögensverteilung und rechtliche Grundlagen bei Scheidungen

Ohne einen Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. „Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, bleibt individuell, während während der Ehe erworbenes Vermögen beiden Partnern gehört“, so Graubaum. Bei einer Scheidung wird das Vermögen zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen. Der Partner mit dem größeren Zugewinn leistet einen Ausgleich. Immobilien, die gemeinsam erworben wurden, werden geteilt, während Erbschaften, wie geerbte Häuser, vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind.

Strategien für den Umgang mit Immobilien bei Scheidungen

  • Veräußerung: Nach Abzug der verbleibenden Kreditschulden wird der Erlös aus dem Verkauf zwischen den Partnern aufgeteilt.
  • Teilung der Immobilie: Falls möglich, wird das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgewandelt.
  • Gemeinsame Nutzung: Beide Partner nutzen das Haus weiterhin, leben jedoch getrennt voneinander.
  • Zwangsversteigerung: Sollte keine Einigung erzielt werden, kann eine gerichtliche Versteigerung des Hauses erfolgen.
  • Wohnrecht für einen Partner: Ein Partner darf das Haus mietfrei bewohnen, was bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen berücksichtigt wird.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt das Haus und entschädigt den anderen entsprechend dem aktuellen Marktwert abzüglich bestehender Schulden.
  • Vermietung: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz, und die Mieteinnahmen werden aufgeteilt.

Vorgehensweisen bei der Immobilienaufteilung im Scheidungsprozess

Der Immobilienwert wird ermittelt, indem die Schulden vom Marktwert abgezogen werden, und der auszahlende Partner übernimmt die Hälfte dieses Betrags. „Eine unabhängige Bewertung bietet eine gerechte Grundlage für Verhandlungen“, betont Graubaum. Bei gemeinsamen Hypotheken muss die Bank einer Übertragung zustimmen oder die Partner führen den Kredit gemeinschaftlich weiter, oft verbunden mit einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie, kann die Unterstützung eines erfahrenen Maklers von Vorteil sein. „Ein Fachmann vereinfacht den Verkaufsprozess erheblich, indem er bei der Vermarktung, den Preisverhandlungen und allen formalen Angelegenheiten unterstützt“, erklärt Graubaum.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie wünschen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler in Berlin und Brandenburg gerne zur Verfügung. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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