AGB
B-I-B Immobilien + Lösungen ist eine Geschäftsbezeichnung der MIGA Berliner-Immobilien-Beteiligungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Graubaum, und befasst sich mit der Vermittlung und dem Nachweis von Verträgen im Immobilienbereich. Den Geschäften liegen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige Zustimmung des Maklers in Textform an Dritte weiterzugeben.
Gibt der Kunde Objektinformationen entgegen dieser Verpflichtung an Dritte weiter und kommt dadurch ein Hauptvertrag mit dem Dritten zustande, ist der Kunde dem Makler zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden wird in Höhe der Provision vermutet, die bei einem Vertragsschluss durch den Kunden selbst angefallen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 2 Tätigkeit für beide Vertragsparteien
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei der der Käufer Verbraucher ist, gelten die §§ 656a bis 656d BGB; eine Tätigkeit für beide Parteien erfolgt in diesem Fall nur bei gleich hoher Provision beider Parteien.
§ 3 Objektangaben
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Eigentümer bzw. Verkäufer oder von einem von ihm beauftragten Dritten. Der Makler prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit und übernimmt hierfür keine Gewähr. Die Haftung des Maklers nach § 4 bleibt unberührt.
§ 4 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 5 Verjährung
Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers in Berlin.
§ 7 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026